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  1. Welche Webseiten werden generell in Wirtschaft aufgenommen?

    • Geschäftliche Aktivitäten
      • Webseiten, die sich mit industriellen oder anderen gewerblichen Aktivitäten beschäftigen
      • Webseiten, die Hilfestellungen, Informationen, Nachrichten und/oder andere Ressourcen für die Abwicklung geschäftlicher Aktivitäten anbieten
      • Wirtschaftsvereinigungen, Aus- und Weiterbildungsangebote, Messen, Kongresse sowie Wirtschaftszeitschriften
    • Unternehmen
      • Offizielle Webseiten von Unternehmen und kommerziellen Einrichtungen (B2B & B2C)
        • Auch mit Online-Shop der primär im B2B (Business 2 Business für andere Unternehmen) Waren anbietet
      • Webseiten, die ausschließlich über ein Unternehmen und/oder deren Produkte und Dienstleistungen informieren
      • Webseiten, die sich auf theoretische, praktische und/oder betriebswirtschaftliche Aspekte eines Wirtschaftsunternehmens konzentrieren
        • Hierzu zählen insbesondere Rechnungswesen, Personalwesen, Management und Marketing
  2. Welche Webseiten werden generell nicht in Wirtschaft aufgenommen?

    • Online-Shopping
      • Webseiten, die hauptsächlich Waren und Dienstleistungen über einen Online Shop an Endverbraucher verkaufen (B2C) - Bitte die Online-Shops Kategorie verwenden: /webkatalog/online-shops/
    • Allgemeine Verbraucher- und Produktinformationen
      • Webseiten, die hauptsächlich Informationen für Endverbraucher (B2C) bieten, werden nach Möglichkeit in den jeweiligen Kategorien gelistet. Neutrale Informationsportale werden in Verbraucherinformationen gelistet.
  3. Wo und wie werden URLs in Wirtschaft vorgeschlagen?

    • Wirtschaftsbranche
      • Die Kategorie ist nach einzelnen Wirtschafts- und Industriezweige gegliedert

und/oder

    • Querschnittsleistungen
      • Leistungen/Bereiche, die in fast jedem Unternehmen nachgefragt werden
    • Titel des Eintrags
      • Der Titel sollte aus dem Firmennamen einschließlich der Gesellschaftsform bestehen
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Dienstag, 07.02.2012 23:53